8 Vgl. Interner Mailverkehr der Vorinstanz, unpaginierte Vorakten, Beilage 6 9 Vgl. Mailverkehr zwischen der Vorinstanz und dem Hilfswerk F., unpaginierte Vorakten, Beilage 6 10 Vgl. E-Mail der Familie Z. vom 8. Oktober 2017 und Gefährdungsmeldung der Vorinstanz vom 25. Oktober 2017, unpaginierte Vorakten, Beilagen 7 und 11 Seite 2 von 17 Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern die KESB die Errichtung einer Beistandschaft für den Beschwerdeführer ab, da eine Beistandschaft bei Involvierung eines Sozialdienstes und Urteilsfähigkeit des Klienten keinen Mehrwert biete.11