9. Am 25. Oktober 2017 machte die Vorinstanz bei der zuständigen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) eine Gefährdungsmeldung betreffend den Beschwerdeführer wegen selbst- und fremdgefährdenden Verhaltens. Mit Schreiben vom 6. November 2017 lehnte 3 Vgl. Abschlussbericht der Stiftung U. vom 30. März 2017, unpaginierte Vorakten, Beilage 2 4 Vgl. Beschwerdevernehmlassung vom 6. Februar 2018 5 Vgl. Schriftliche Verwarnung der Vorinstanz vom 24. April 2017, unpaginierte Vorakten, Beilage 3 6 Vgl. Gefährdungsmeldung der Vorinstanz vom 25. Oktober 2017, unpaginierte Vorakten, Beilage 11 7 Vgl. Brief des Hilfswerks F. vom 21. Juni 2017, unpaginierte Vorakten, Beilage 5