1. Herr A.___ (fortan: Beschwerdeführer) ist im Jahr 2015 als unbegleiteter Minderjähriger in die Schweiz gekommen und hat hier Asyl beantragt. Mit Asylentscheid aus dem Jahr 2016 wurde er als Flüchtling anerkannt und es wurde ihm Asyl gewährt. Bis zum Erreichen der Volljährigkeit kümmerte sich ein Beistand um seine administrativen Angelegenheiten.1 Nach Erreichen der Volljährigkeit im Jahr 2017 war die Caritas Bern (fortan: Vorinstanz) für ihn zuständig.2 1 Vgl. Schlussbericht des Beistandes vom 10. April 2017, unpaginierte Vorakten, Beilage 1 2 Vgl. Verfügung der Vorinstanz vom 7. Dezember 2017 Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern