4.2.1 Der Beschwerdeführer hat unbestrittenermassen beide Termine nicht wahrgenommen. Als Begründung bringt er vor, er sei in einer Notsituation gewesen und habe seine Ehefrau besuchen müssen, weil diese sehr krank gewesen sei. Es sei ihr nicht gut gegangen und sie habe operiert werden müssen. Weil auch der Beschwerdeführer selber noch krank geworden Seite 8 von 12 Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern sei, sei er noch eine Woche länger dort geblieben und deshalb zu spät für den Start des Stellensuchprogramms zurück in die Schweiz gekommen.