Mit Einschreiben vom 14. August 2017 habe man dem Beschwerdeführer das rechtliche Gehör zu den Vorwürfen gewährt und ihm angedroht, aufgrund seiner Pflichtverletzung seinen Grundbedarf während sechs Monaten um 15 Prozent zu kürzen.6 Gleichzeitig habe man den Beschwerdeführer zu einem Gespräch am 5. September 2017 eingeladen, mit der Bitte sich zu melden, wenn der Termin nicht passe.7 Das Einschreiben sei vom Beschwerdeführer nicht