2.2 Der Beschwerdeführer bringt in seiner Beschwerde vor, er sei in einer Notsituation gewesen und habe seine Ehefrau im Sudan besuchen müssen, weil sie sehr krank gewesen sei. Er könne keine Vorlehre machen, weil er schneller für sich und seine Frau Geld verdienen müsse. Er hält weiter fest, er suche sehr intensiv Arbeit um möglichst schnell unabhängig vom Sozialamt zu sein und nicht erst in drei Jahren. Seine Frau könne erst in die Schweiz kommen, wenn er genug verdiene, weshalb er sich gegen die Vorlehre entschieden habe. Wenn seine Frau hier sei, könne er eine Lehre machen, aber seine Ehe habe Priorität.