Anfangs September 2017 ist er nicht zu einem Termin bei seiner Sozialarbeiterin erschienen und hat auch das Stellensuchprogramm Passepartout, für welches er angemeldet war, verpasst. Erst am 18. September 2017 hat er sich beim Programm gemeldet. 2. Nach Gewährung des rechtlichen Gehörs am 2. Oktober 20173 kürzte die Vorinstanz mit Verfügung vom 2. Oktober 2017 den Grundbedarf für den Lebensunterhalt des Beschwerdeführers um 20 Prozent für die Dauer von sechs Monaten.