Der Beschwerdeführer teilte dem Arbeitgeber im Juli 2017 mit, dass er die Lehre bzw. Vorlehre nicht beginnen werde, worauf hin der Arbeitgeber dem Beschwerdeführer die Kündigung in Aussicht stellte. Am 6. Juli 2017 fand deshalb ein gemeinsames Gespräch zwischen dem Beschwerdeführer, dem Arbeitgeber und der Sozialarbeiterin statt. Dabei wurden dem Beschwerdeführer unter Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern