1. A.___ (fortan: Beschwerdeführer) ist anerkannter Flüchtling und wird seit dem 5. März 2014 vom B.___(fortan Vorinstanz) sozialhilferechtlich unterstützt. Im Februar 2017 trat der Beschwerdeführer eine Stelle bei X.___ (fortan: Arbeitgeber) an, womit er finanziell selbständig und von der Sozialhilfe abgelöst wurde. Mit dem Arbeitgeber war vereinbart, dass der Beschwerdeführer ab August 2017 eine Lehre bzw. Vorlehre beginnen werde. Der Beschwerdeführer teilte dem Arbeitgeber im Juli 2017 mit, dass er die Lehre bzw. Vorlehre nicht beginnen werde, worauf hin der Arbeitgeber dem Beschwerdeführer die Kündigung in Aussicht stellte.