BSG 154.21) Seite 10 von 11 Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern III. Entscheid 1. Die Beschwerde vom 25. Oktober 2017 wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Verfahrens, bestimmt auf eine Pauschalgebühr von CHF 500.00, werden dem Beschwerdeführer auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt nach Rechtskraft dieses Entscheides. 3. Parteikosten werden keine gesprochen. IV. Eröffnung - Beschwerdeführer, per Einschreiben - Vorinstanz, per Kurier