Diese Dokumente sind dem vorliegenden Fall angepasst und bieten eine gerecht werdende Auslegung der anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen. Es ist kein Grund ersichtlich, weshalb vorliegend davon abgewichen werden sollte. 5.6 Die Beanstandung mit der entsprechenden Massnahme und die auferlegte Gebühr von CHF 74.00 sind nach dem Gesagten rechtmässig. Die Beschwerde ist abzuweisen. Seite 9 von 11 Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern 6. Kosten