5.3.2 Der Beschwerdeführer erhielt im Vorfeld der OHA eine E-Mail von B.___ mit einer Vorlage, wie die vom Gesetz vorgeschriebene Selbstkontrolle im Umgang mit Lebensmitteln vorgenommen werden kann.25 Dazu schreibt B.___, dass die Dokumente für die Selbstkontrolle den jeweiligen Bedürfnissen angepasst und entsprechend dem Angebot ausgefüllt werden müssen. Zudem solle man die Unterlagen für eine allfällige Kontrolle stets griffbereit am Stand haben.26 Daraus geht hervor, dass das „B.___-Formular“ eine Vorlage der Selbstkontrolle darstellt, die verwendet werden kann. Aufgrund der „Kann-Formulierung“ ist ersichtlich, dass der jeweilige Marktbetreiber von diesem Formular abweichen darf.