Die restlichen Bereiche („Lebensmittel", „Prozesse + Tätigkeiten", „räumlich-betriebliche Gegebenheiten") seien nicht zu beanstanden gewesen. Somit ergebe sich beim Marktstand des Beschwerdeführers gemäss Tabelle unter Punkt 6 „Gebührenberechnung" des Konzepts „Qualitative Kontrollen"15 eine Summe der dynamischen Kriterien von 6 (3+1+1+1), was 20 Taxpunkten entspreche und eine Gebühr von CHF 44.00 für die Inspektion ergebe. Zusammen mit dem Inspektionsbericht von CHF 30.00 resultiere die zu verrechnende Totalgebühr von CHF 74.00. Insgesamt sei die verfügte Massnahme somit verhältnismässig.