„B.___-Formularen“ die Rede gewesen sei, sei es dem Beschwerdeführer nicht in den Sinn gekommen, seine eigene Dokumentation der Selbstkontrolle, die er am Marktstand gehabt hätte, zu zeigen.8 Die Lebensmittelkontrolleurin habe sich nach weniger als fünf Minuten verabschiedet und gesagt, dass alles in Ordnung sei, abgesehen davon, dass das „B.___- Formular“ fehle.9 Zudem habe der Beschwerdeführer der Lebensmittelkontrolleurin erklärt, dass er dieses Formular habe. Jedoch sei er erst nach der Verabschiedung dazu gekommen, das „B.___-Formular“ in seinem Auto zu holen.10