zugeschickten Formulare verlangt und nicht die betriebseigene Selbstkontrolle. Diese Formulare seien jedoch zur Selbstkontrolle des Betriebs des Beschwerdeführers ungeeignet. Da jedoch nur von den 5 Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung (LGV; SR 817.02) 6 Beschwerde vom 25. Oktober 2017, S. 1, S. 5; Schreiben des Beschwerdeführers vom 5. November 2017 S. 3 7 Schreiben des Beschwerdeführers vom 1. November 2017, S. 1 Seite 4 von 11 Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern