Schliesslich ist eine Interessenabwägung zwischen dem Forschungsinteresse und dem Selbstbestimmungsinteresse vorzunehmen. Vorliegend lassen sich aus der Auswertung der Daten Erkenntnisse von einigem Interesse gewinnen, die zudem einer Vielzahl von Personen zugutekommen könnten. Andererseits ist das Risiko der Persönlichkeitsverletzung als gering einzustufen, da es um die Weiterverwendung vollständig anonymisierter Daten geht. Somit scheint vorliegend das Forschungsinteresse zu überwiegen. 7. Kosten