 Neuartigkeit des Verfahrens: Nach den unbestrittenen Ausführungen des Beschwerdeführers beinhaltet der Test ein neuartiges Verfahren, was für die Annahme einer Forschung spricht.  Fehlender Behandlungsbezug: Die Therapie wurde nur dann weitergeführt, wenn der Patient oder die Patientin im Einzelfall auf die Abgabe von Remicade/Infliximab angesprochen hat (in etwa 50% der Fälle). Die Behandlung wurde demnach nicht ohne Indikation durchgeführt. Die Art und Applikationsweise des Tests richten sich mithin an den Bedürfnissen der Patientinnen und Patienten aus.