Als zentraler Punkt ist vorab zu prüfen, ob der Test Teil einer Forschung im Sinne des HFG ist. Wissenschaftliche Forschung zeichnet sich nach Art. 3 Bst. a HFG durch eine bestimmte Methodik (insbesondere Systematik und Überprüfbarkeit) und ein auf die Gewinnung verallgemeinerbarer (wissenschaftlicher) Erkenntnisse in Bezug auf eine relevante Forschungsfrage gerichtetes Handlungsziel aus. Steht nicht die Gewinnung wissenschaftlicher Erkenntnisse, sondern ein anderes Ziel (z.B. Hilfe für eine Patientin oder einen Patienten) im Zentrum, so liegt grundsätzlich keine Forschung vor. Die folgenden (widerlegbaren) Hinweise (Indizien) lassen auf eine Forschungsintention schliessen: