„Unverhältnismässig schwierig“ ist das Einholen der Einwilligung bzw. die Information über das Widerspruchsrecht, wenn der Aufwand für eine Kontaktaufnahme nicht gerechtfertigt erscheint, weil die Personen nur sehr schwer auffindbar sind (grosser Personenkreis und grosse Zeitspanne zwischen Entnahme des Materials bzw. der Erhebung der Daten und Einreichung des Forschungsvorhabens usw.). Allein die Tatsache, dass viele Personen kontaktiert werden müssten („grosser Personenkreis“), kann den Aufwand nicht als unverhältnismässig erscheinen lassen.