mit Heilmitteln angestellt, nur anonyme Daten erhoben, und der Sponsor hat keinen Einblick in die Originaldaten. Der PEB hat den Charakter einer einzelfallbezogenen Anwendungsbeobachtung und gilt daher grundsätzlich nicht als Forschung. PEB haben dann als bewilligungspflichtige Forschungen zu gelten, wenn sie systematisch durchgeführt und mit zusätzlichen Datenerhebungen verbunden werden.38 3.2.2 Ausnahmebewilligung für die Weiterverwendung von biologischem Material oder gesundheitsbezogenen Personendaten zu Forschungszwecken im Sinne von Art. 34 HFG (Art. 45 Abs. 1 Bst. b HFG)