Mit Praxiserfahrungsberichten (PEB) etwa werden seit längerer Zeit zugelassene Heilmittel oder Verfahren in der ärztlichen Alltagspraxis einer Kontrolle unterzogen. Durch den PEB findet kein Eingriff in den ordentlichen Behandlungsablauf statt und der Einsatz der Arzneimittel wird nicht durch einen Prüfplan bestimmt. Zudem werden keine neu zugelassenen Arzneimittel angewendet, keine Vergleiche 36 Meßmer, a.a.O., Ziff. 6.1.3 37 Meßmer, a.a.O., Ziff. 6.1.3 Seite 17 von 28 Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern