Ist die methodengeleitete Handlung nicht dazu geeignet oder nicht dazu bestimmt, verallgemeinerbare Erkenntnisse zu gewinnen, liegt eine nicht unter das HFG fallende forschungsähnliche Handlung vor. Zu den forschungsähnlichen Handlungen zählen Qualitätskontrollstudien, Praxiserfahrungsberichte, wissenschaftliche Qualifizierungsarbeiten (Bachelor- und Masterarbeiten sowie Dissertationen), Aus- und Weiterbildung namentlich von Medizinalpersonen, Untersuchungen, die ein Werk oder die Persönlichkeit eines einzelnen Menschen zum Gegenstand haben, sowie rein statistische Auswertungen gesundheitsbezogener Daten.