Gewisse Tätigkeiten bedienen sich methodischer Vorgehensweisen, die sie grundsätzlich als Forschung erscheinen lassen. Die Methodik ist jedoch nur eine notwendige, nicht aber eine hinreichende Bedingung für das Vorliegen einer Forschungshandlung. Ist die methodengeleitete Handlung nicht dazu geeignet oder nicht dazu bestimmt, verallgemeinerbare Erkenntnisse zu gewinnen, liegt eine nicht unter das HFG fallende forschungsähnliche Handlung vor.