für neuartige Heilbehandlungen und für die Vornahme wissenschaftlicher Versuche am Menschen“ vorgenommene Definition beigezogen werden. Danach beinhaltet ein Heilversuch „Eingriffe und Behandlungsweisen am Menschen (…), die der Heilbehandlung dienen, also in einem bestimmen einzelnen Behandlungsfall zur Erkennung, Heilung oder Verhütung einer Krankheit oder eines Leidens oder zur Beseitigung der körperlichen Mangels vorgenommen werden, obwohl ihre Auswirkungen und Folgen auf Grund der bisherigen Erfahrungen noch nicht ausreichend zu übersehen sind“.32