Experimentelle Therapien sind dann dem Forschungsrecht zu unterstellen, wenn eine Mehrzahl an gleichartigen Therapien vorgenommen wird. Das systematische Vorgehen lässt auf eine Forschungsintention schliessen und eröffnet zudem die Möglichkeit einer retrospektiven Datenauswertung.30 Um ein Forschungsprojekt handelt es sich auch, wenn die Behandlung im Rahmen einer wissenschaftlichen Fragestellung durchgeführt wird und damit auch der Gewinnung verallgemeinerbarer Erkenntnisse dient. Dabei ist in der Regel mindestens eines der folgenden Merkmale erfüllt (vgl. dazu auch Erwägung 3.2.1.1 hievor): - Daten mehrerer Patientinnen werden prospektiv gesammelt und ausgewertet.