Gemäss der Richtlinie „Abgrenzung von Standardtherapie und experimenteller Therapie im Einzelfall“28 kann sowohl eine Standardtherapie als auch eine experimentelle Behandlung im Rahmen eines Forschungsprojekts angewendet werden. Forschungsuntersuchungen stellen mithin keinen zusätzlichen Anteil des Behandlungsspektrums neben Standard- und experimenteller Therapie dar, sondern erweitern die Therapie um die zusätzliche Dimension des wissenschaftlichen Erkenntnisgewinns.29