- Systematische Datenerhebung: Für das Vorliegen einer Forschung spricht das systematische Erheben von Daten, die für die Behandlung der Patientin oder des Patienten nicht 18 Van Spyk/Rudin/Sprecher/Poledna, a.a.O., Art. 3 Rz. 7 19 vgl. zum Ganzen: Van Spyk/Rudin/Sprecher/Poledna, a.a.O., Art. 3 Rz. 8 f. Seite 12 von 28 Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern notwendig sind. Solche Datenerhebungen können jedoch auch der internen Qualitätskontrolle dienen.