Handlungsziel – verallgemeinerbare Erkenntnisse: Das HFG stellt bei der Definition der Forschung zudem auf das mit einer Handlung verfolgte Handlungsziel ab. Wird mit der Handlung eine (wissenschaftliche) Erkenntnis angestrebt, so handelt es sich um Forschung. Steht ein anderes Ziel (z.B. Hilfe für eine Patientin oder einen Patienten) im Zentrum, so liegt grundsätzlich keine Forschung vor. Keine Forschung stellen auch Tätigkeiten dar, die einzig der