Ein Forschungsprojekt muss Teil einer wissenschaftlichen Forschung im Sinne des HFG sein. Wissenschaftliche Forschung zeichnet sich nach Art. 3 Bst. a HFG durch eine bestimmte durch die „scientific community“ anerkannte Methodik (insb. Systematik und Überprüfbarkeit) und ein bestimmtes Handlungsziel (Gewinnung verallgemeinerbarer Erkenntnisse in Bezug auf eine relevante Forschungsfrage) aus.16