Forschungsprojekte unter Weiterverwendung von bereits vorhandenem biologischem Material oder gesundheitsbezogenen Personendaten (vgl. 4. Kapitel HFG). Die Forschungsprojekte mit Personen werden in weitere Unterarten unterteilt, nämlich in klinische Versuche (vgl. Art. 3 Bst. l HFG) mit Heilmitteln und Transplantatprodukten (vgl. 2. Kapitel KlinV), klinische Versuche der Transplantation menschlicher Organe, Gewebe und Zellen (vgl. 3. Kapitel KlinV), übrige klinische Versuche (vgl. 4. Kapitel KlinV) sowie Forschungsprojekte mit Personen, die mit Massnahmen zur Entnahme biologischen Materials oder zur Erhebung gesundheitsbezogener Personendaten verbunden sind (vgl. 2. Kapitel HFV).