Ein „Forschungsprojekt“ ist ein Vorhaben mit einer bestimmten Zielrichtung („methodengeleitete Suche nach verallgemeinerbaren Erkenntnissen“)12 und einer bestimmten Dauer, das an einem oder mehreren Orten durchgeführt wird. Im Zentrum steht die Beantwortung einer konkreten wissenschaftlichen Fragestellung, die in den Geltungsbereich des Gesetzes fällt (d.h. Forschung zu Krankheiten oder zu Aufbau und Funktion des menschlichen Körpers) und die mit Personen, an verstorbenen Personen, an Embryonen oder Föten oder mit biologischem Material oder gesundheitsbezogenen Personendaten erfolgt.