Nach Art. 45 Abs. 1 Bst. a HFG unterliegt die „Durchführung eines Forschungsprojektes“ der Bewilligungspflicht. Ein „Forschungsprojekt“ ist ein Vorhaben mit einer bestimmten Zielrichtung („methodengeleitete Suche nach verallgemeinerbaren Erkenntnissen“)12 und einer bestimmten Dauer, das an einem oder mehreren Orten durchgeführt wird.