Das HFG und die drei dazugehörigen Verordnungen (KlinV, HFV und OV-HFG10) sind am 1. Januar 2014 ohne Übergangsfrist in Kraft getreten. Daher müssen grundsätzlich sämtliche Forschungsprojekte, welche sich an diesem Stichtag in der Durchführungsphase befinden, per 1. Januar 2014 den Anforderungen des Gesetzes und der Verordnungen entsprechen.11 Der vom Beschwerdeführer entwickelte und zwischen dem 1. Januar 2002 und dem 31. Dezember 2015 durchgeführte Test ist somit anhand des seit 1. Januar 2014 geltenden Humanforschungsrechts zu beurteilen. 3.2 Bewilligungspflicht