Eine Patientin mit chronischen Schmerzen mit entzündlichen wie auch nicht-entzündlichen Ursachen komme über die Poliklinik, um eine Zweitmeinung zu erhalten, oder werde von einem Rheumatologen für die Testung zugewiesen. Der Betroffenen werde erklärt, dass die Wirkung des Biologicums mit einem Test zuverlässig gemessen werden könne und die Therapie mit dem Biologicum nur bei positivem Testverlauf weitergeführt werde. Bei Interesse und mündlichem Einverständnis der Patientin werde ihr weiter erklärt, dass der Test aus 4 Infusionen in 4-wöchigen Abständen bestehe und dass in 2 Infusionen das Medikament und in 2 Infusionen ein Placebo enthalten sei.