Dabei bleibe man sich über den Placeboeffekt im Unklaren. Viele dieser Patientinnen und Patienten seien über Monate potentiell tödlichen Risiken ausgesetzt und die Gesellschaft werde mit Kosten von CHF 20'000 pro Jahr und Fall belastet. Diese gängige Praxis sei unter ethischen Gesichtspunkten zu kritisieren. Es sei Aufgabe der Aufsichtsbehörde, dem planlosen und unkontrollierten, potentiell gefährlichen Verschreiben von Medikamenten Einhalt zu bieten. Das vom Beschwerdeführer im Jahr 2002 etablierte Testverfahren helfe, den individuellen pharmakologischen Benefit der Therapie zu quantifizieren. Dieses Testverfahren werde wie folgt durchgeführt: