Eine bewilligungsfähige „Weiterverwendung von gesundheitsbezogenen Personendaten“ liege nur vor bei einer Weiterverwendung der ursprünglich im Behandlungskontext angefallenen Daten zu Forschungszwecken, ohne Beantwortung einer konkreten Fragestellung. Dies sei etwa der Fall beim Auf- und Ausbau von Forschungsdatenbanken mit Behandlungsdaten aus Krankenakten. Vorliegend gehe es demgegenüber um ein konkretes Forschungsprojekt, welches die Beantwortung einer konkreten Fragestellung zum Gegenstand habe. Eine Bewilli-