Beim „Test“ des Beschwerdeführers handle es sich um einen klinischen Versuch im Sinne von Art. 3 Bst. I HFG. Gegenstand des Versuchs sei die Untersuchung des Effekts von TNF-alpha auf den (entzündlichen / nichtentzündlichen) Schmerz bei Patienten mit rheumatoider Arthritis und Spondylitis. Die Intervention habe die Verabreichung von 2x Infliximab vs. 2x Placebo alle 4 Wochen, verblindet und randomisiert, beinhaltet. Das Assessment sei nach dem ersten Patienten standardisiert worden. Das Placebo (NaCI) sei von der Spitalapotheke hergestellt worden, diese habe auch die Randomisation und Verblindung durchgeführt.