2.2 Der Beschwerdeführer macht geltend, es handle sich nicht um einen bewilligungspflichtigen klinischen Versuch, sondern um einen seit ca. 2002 erfolgreich durchgeführten Test, der anstelle des üblichen „Behandlungsversuchs“ der Erfassung der individuellen Wirksamkeit eines zugelassenen Medikamentes diene. Der erprobte Test spare bis 50% der Kosten für teure biologische Medikamente. Die Patientinnen und Patienten seien nach jeder Infusion gefragt worden, ob sie aufgrund des Beschwerdeverlaufes der Meinung seien, das Verum oder das Placebo erhalten zu haben. Somit sei ihnen bewusst gewesen, dass es sich um einen placebo-kontrollierten Test gehandelt habe.5