3. Am 17. Oktober 2017 hat der Beschwerdeführer bei der Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern (GEF) Rekurs [recte: Beschwerde]1 erhoben und sinngemäss die Aufhebung der Verfügung vom 25. September 2017 und die Genehmigung der Weiterverwendung der im Rahmen des Projekts "Double blind test to assess the efficacy of TNF Blockade in complex pain situations“ erhobenen Daten beantragt. Hierbei handle es sich nicht um einen klinischen Versuch, sondern um einen im klinischen Alltag seit über 10 Jahren üblichen Test zur Beurteilung der Wirksamkeit eines zugelassenen Medikamentes.