2. Mit Verfügung vom 25. September 2017 verweigerte die Vorinstanz die Erteilung der Genehmigung, da es sich beim genannten Projekt um einen bewilligungspflichtigen klinischen Versuch handle, der vor einer Weiterverwendung der Daten bewilligt werden müsse. Zudem Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern müsse ein schriftlicher „Informed Consent“ eingeholt werden. Dem Beschwerdeführer wurde deshalb empfohlen, ein neues Gesuch für die Genehmigung eines klinischen Versuchs einzureichen.