Dementsprechend stellen sich in beiden Verfahren dieselben Rechtsfragen. Rechtsfragen, zu denen es eine ständige Lehre und Praxis gibt, sind von den kantonalen Verwaltungs(justiz)behörden unter Berücksichtigung dieser Lehre und Praxis zu beurteilen. Für Rechtsfortbildung besteht in solchen Fällen kaum Raum. Das Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Zürich vom 24. Mai 2017 erging im Einklang mit der massgebenden Lehre und bundesgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. dazu auch Erwägung 2.2. hievor). Auch wenn das Verwaltungsgerichtsurteil noch nicht rechtskräftig ist, spricht bisher nichts für dessen Fehlerhaftigkeit.