Seite 10 von 15 Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern aktuellen und praktischen Rechtsschutzinteresses, einzugehen. Die angefochtene Verfügung der Vorinstanz ist damit nicht zu beanstanden. 3. Rechtliches Gehör 3.1 Argumentation der Verfahrensbeteiligten