Die Beschwerdeführer verlangen von der Vorinstanz die Fällung einer Grundsatzentscheidung, indem diese in generell-abstrakter Weise mittels Verfügung feststellen soll, dass die ärztliche Verschreibung, Abgabe oder Verabreichung einer letalen Dosis Natrium- Pentobarbital an gesunde urteilsfähige Personen im Kanton Bern keine aufsichtsrechtlichen Konsequenzen nach sich zieht. Es fehlt hier nicht nur am Erfordernis einer individuellkonkreten Regelung eines Rechtsverhältnisses, sondern auch an der richtigen Vorgehensweise: Auch wenn die Notwendigkeit einer grundsätzlichen Regelung der ärztlichen Verschreibung, Abgabe und Verabreichung von Natrium-Pentobarbital an gesunde, urteilsfähige