2.3 Anspruch auf Erlass einer Feststellungsverfügung im vorliegenden Fall Die Beschwerdeführer verlangen von der Vorinstanz den Erlass einer Feststellungsverfügung, wonach jeder Arzt und jede Ärztin mit Bewilligung zur selbständigen Berufsausübung im Kanton Bern einer urteilsfähigen und gesunden Person zum Zwecke des Suizids ohne aufsichtsrechtliche Konsequenzen eine letale Dosis Natrium-Pentobarbital verschreiben, abgeben oder verabreichen dürfe.