Das schutzwürdige Interesse besteht im praktischen Nutzen, den die erfolgreiche Beschwerde der beschwerdeführenden Partei in ihrer rechtlichen oder tatsächlichen Situation eintragen würde oder in der Abwendung des materiellen oder ideellen Nachteils, den die Verfügung zur Folge hätte. Die tatsächliche oder rechtliche Situation der gesuchstellenden Person muss durch den Ausgang des Verfahrens mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit beeinflusst werden. Im Vordergrund steht das Interesse, dank der vorzeitigen Rechtsklärung das Risiko nachteiliger Dispositionen zu vermeiden. Weiter hat das Interesse aktuell und praktisch zu sein.