Ein Verfahren, welches die selbstbestimmte Beendigung des eigenen Lebens zum Gegenstand habe, daure im Durchschnitt knapp über neun Jahre. Wer jedoch sein Leben aufgrund fortgeschrittenen Alters (ohne lebensbedrohliche Krankheit) beenden wolle, könne nicht noch rund neun Jahre zuwarten, bis ihm ein Gericht allenfalls die Ausübung dieses Menschenrechts bewillige. Die Verfahrensdauer von durchschnittlich neun Jahren stelle faktisch ein unüberwindbares Klagehindernis und damit eine Rechtsbarriere dar. Auch sei das Risiko hoch, sich am Ende des Verfahrens in einem Zustand zu befinden, welcher die Ausübung des Selbstbestimmungsrechts über Art und Zeitpunkt des eigenen Todes verunmögliche.