Eine Feststellungsverfügung wolle Rechtssicherheit schaffen, wo bei konkreten Rechtsfragen Rechtsunsicherheit bestehe. Die schweizerische Rechtslage sei hinsichtlich der freiwilligen Beendigung des eigenen Lebens ohne medizinische Indikation unklar. Diese unsichere Rechtslage bedürfe der sofortigen Klärung.