EMRK6 (Recht auf Achtung des Privatlebens) falle. Ein Arzt, der urteilsfähigen Personen ohne medizinische Indikation eine letale Dosis Natrium-Pentobarbital verschreibe, riskiere straf- und aufsichtsrechtliche Konsequenzen und schlimmstenfalls den Entzug seiner Berufsausübungsbewilligung. Daher werde er sich im Zweifelsfall gegen die Ausstellung eines Rezepts entscheiden. Die Beschwerdeführer hätten somit kaum eine Chance, einen Arzt zu finden, welcher ihnen eine letale Dosis Natrium-Pentobarbital verschreibe werde. Dadurch werde das Recht, Art und Zeitpunkt des eigenen Todes selbst zu bestimmen, faktisch verunmöglicht.