Auf die Beschwerde vom 2. Oktober 2017 ist einzutreten, soweit die Überprüfung der Eintretensvoraussetzungen auf das Feststellungsgesuch der Beschwerdeführer verlangt wird. Soweit eine materielle Beurteilung der Feststellungsanträge und der Erlass eines Feststellungsentscheids durch die Beschwerdeinstanz beantragt werden, ist nicht auf die Beschwerde einzutreten. 2. Erlass einer Feststellungsverfügung 2.1 Argumentation der Verfahrensbeteiligten