1.2.3 Vorliegend beschränkt sich das Prozessthema bzw. der Streitgegenstand auf die Frage, ob die Vorinstanz zu Recht oder zu Unrecht nicht auf die Feststellungsanträge der Beschwerdeführer eingetreten ist. Nicht Prozessthema bzw. Streitgegenstand ist demgegenüber die Frage, ob bzw. unter welchen Voraussetzungen urteilsfähige gesunde Personen Anspruch haben auf die Verschreibung, Abgabe oder Verabreichung von Natrium-Pentobarbital durch einen Arzt oder eine Ärztin mit Berufsausübungsbewilligung im Kanton Bern, um damit ihr Leben ohne medizinische Indikation zu beenden.